Von Ingo Weber, Vorstandsvorsitzender, und Thorsten Weik, Consultant, FAS AG

Unter dem Begriff „Nachhaltigkeit“ findet man ökologische und forstwirtschaftliche Erklärungen, die sich einfach auf die Wirtschaft übertragen lassen. Es ist ein Prinzip, nach dem nicht mehr Holz gefällt werden darf als nachwachsen kann. Nachhaltigkeitsberichte sind eine Ergänzung des klassischen Geschäftsberichts. Sie halten erzielte Fortschritte eines Unternehmens in den Bereichen Ökonomie, Ökologie und Soziales fest und sind damit ein zentrales Element einer konsequenten Unternehmensstrategie zur Umsetzung der gesellschaftlichen Verantwortung (Corporate Social Responsibility, CSR). In Deutschland existiert seit 2011 sogar ein Nachhaltigkeitskodex, der 20 Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungskriterien umfasst. Bisher wird er in Deutschland von mehr als 40 Unternehmen von der Allianz bis zu Volkswagen angewandt.

Der Trend kommt vor allem durch den Wertewandel in der Bevölkerung. Ein erhöhtes Umwelt- und Sozialbewusstsein lässt sich durch den Erfolg von Bioprodukten oder Car-Sharing-Konzepten belegen. Auch der Vormarsch der erneuerbaren Energien passt in diese Entwicklung. Nicht nur die Gesellschaft, sondern auch der Gesetzgeber fordert nachhaltiges Handeln zunehmend ein. So werden zum Beispiel Umwelt- oder Energiemanagementsysteme staatlich gefördert, bei börsennotierten Unternehmen könnte der Nachhaltigkeitsbericht bald verpflichtend werden und die EU denkt sogar darüber nach, jährliche Berichte über das Engagement im Umweltschutz, im sozialen Bereich oder über den Umgang mit Korruption für alle Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern als verpflichtend vorzugeben.

Bestandteil des Risikomanagements Nachhaltigkeit kann Kaufentscheidungen in zweierlei Hinsicht beeinflussen. Das berichtende Unternehmen kann einerseits den gesellschaftlichen Trend als Differenzierungsmerkmal im Marketing nutzen und so den eigenen Absatz fördern. Möglicherweise bedeutender ist der Schutz des Unternehmens vor Skandalen. Eine Studie der Gesellschaft für Konsumforschung in Zusammenarbeit mit Nestlé aus dem November 2012 zeigt das erwartungsgemäße Ergebnis, dass 66% aller Befragten Lebensmittel ablehnen, die unter Einsatz von Kinderarbeit hergestellt wurden. Die Feststellung einer entsprechenden Tatsache führt beim betroffenen Unternehmen zweifelsohne zu einem Absatzeinbruch. Ein systematisches Nachhaltigkeitsreporting kann helfen, entsprechende Sachverhalte vor Bekanntwerden zu identifizieren. Es wird somit zum Bestandteil des Risikomanagements.

Quelle: FAS AG

Konzepte für eine systematische Nachhaltigkeitsberichterstattung gibt es bisher nur ansatzweise. Soll das Reporting dem Schutz vor Skandalen dienen, sollten alle Prozessschritte entlang der Wertschöpfungskette betrachtet werden. Die Wertkettenanalyse nach Porter ist ein geeignetes Instrument zur Identifikation von Verbesserungspotenzialen.

Einfach sind z.B. Verbesserungen in der Beschaffung oder dem Vertrieb realisierbar. So könnten Firmen beispielsweise Waren nur von nachhaltigen Quellen beziehen. Bei Verpackungen bieten sich Möglichkeiten, recycelbare Materialien zu verwenden. Hierbei können Kennzahlen wie CO2-Ausstoß oder Vielfalt in der Belegschaft gebildet und Zielgrößen für diese Bereiche festgelegt werden. Für die Arbeitsbedingungen könnten weltweit Mindeststandards definiert werden. Damit lässt sich später im Bericht die bisherige Situation und die Vision für die Zukunft quantifizieren und formulieren.

Bekannte Muster
Ist das Reportingsystem installiert, wird in einem letzten Schritt auch der zugehörige Report erstellt. In Bezug auf die Berichterstattung gibt es bereits ein Rahmenkonzept der Global Reporting Initiative (GRI), die Sustainability Reporting Guidelines. Diese stellen Grundsätze und Leitlinien auf. Genau wie Geschäftsberichte sollen auch Nachhaltigkeitsberichte den Grundsätzen der Wahrheit und Wesentlichkeit gerecht werden. Außerdem gehören Klarheit, Stetigkeit und Vergleichbarkeit sowie der öffentliche Zugang zu den Informationen zu den Grundsätzen. Der Aufbau folgt bekannten Mustern. Sie beinhalten neben Kernkennzahlen ein Vorwort der Unternehmensleitung, das Profil des berichtenden Unternehmens und eine Beschreibung der Vision, Strategie und der Managementsysteme. Das Unternehmen und seine Tätigkeit werden zunächst eindeutig beschrieben.

Dazu zählen verschiedene Geschäftsbereiche, Produktgruppen oder Dienstleistungen. International tätige Unternehmen sollten regionale Verteilungen von Beschäftigten und Standorten kennzeichnen. Auch Beteiligungen an anderen Unternehmen sind zu nennen. Umsatz, Mitarbeiterzahl und die Anzahl der Standorte gehören zu den obligatorischen Kennzahlen. Darüber hinaus sollten betriebliche Aspekte wie Energieverbrauch, produktbezogene Aspekte wie die Herkunft von Rohstoffen und mitarbeiterbezogene Aspekte wie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz genannt werden. Auch die Verantwortung für Kunden und Lieferanten, also wie Kunden über Produkte und das Unternehmen informiert werden und welcher Prüfung Lieferanten unterzogen werden, gehört dazu. Selbstverständlich darf auch der gesellschaftliche und ökonomische Aspekt nicht fehlen.

Fazit
Nachhaltigkeitsberichterstattung ist im Kommen. Eine Verpflichtung für börsennotierte Unternehmen sowie sogar für alle Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern wird bereits diskutiert. Unabhängig von einer Pflicht weist ein systematisches Nachhaltigkeitsreporting Vorteile auf. Unternehmen, insbesondere in sensiblen Branchen, sollten prüfen, ob ein Handeln bereits vor Eintritt gesetzlicher Vorschriften sinnvoll ist.

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