Bei M&A-Transaktionen in Deutschland kommen sogenannte Warranty–and-Indemnity-Versicherungen immer häufiger zur Anwendung. Danach erfolgt eine Absicherung von Garantie- und Haftungsfreistellungsansprüchen nicht über einen Einbehalt vom Kaufpreis (escrow), sondern über eine Versicherung, die in der Praxis in den meisten Fällen vom Erwerber abgeschlossen wird. Von Dr. Volker Land

Dr. Volker Land ist Partner von White & Case LLP. Er berät bei M&A-Transaktionen sowie bei Fragen des Gesellschafts- oder Kapitalmarktrechts.
Dr. Volker Land ist Partner bei White & Case LLP. Er berät bei M&A-Transaktionen sowie bei Fragen des Gesellschafts- oder
Kapitalmarktrechts.

In Fällen, in denen der Veräußerer potenziellen Erwerbern im Rahmen des M&A-Prozesses ein mit einem Versicherer abgestimmtes unverbindliches Angebot zum Abschluss einer derartigen Versicherung unterbereitet, spricht man von einer sogenannten Stapled Insurance. Auch diese kommen in Deutschland insbesondere bei Bieterverfahren und Private-Equity-Transaktionen generell immer häufiger zur Anwendung.

Warranty-and-Indemnity-Versicherungen in Deutschland

Bei der Verhandlung eines Unternehmenskaufs spielen Garantien- und Haftungsfreistellungen durch den Verkäufer eine zentrale Rolle. Das Risiko aus einer derartigen Garantie oder Haftungsfreistellung in Anspruch genommen zu werden, kann der Veräußerer dabei durch den Abschluss einer Warranty-and-Indeminty-Versicherung weitgehend auf die Versicherung übertragen. Grundsätzlich kann eine derartige Versicherung als Verkäufer oder Käuferversicherung abgeschlossen werden. In der Praxis setzen sich aber zunehmend Käuferversicherungen durch, weil diese im Unterschied zu Verkäuferversicherungen auch vorsätzliche und grob fahrlässige falsche Angaben in Garantieerklärungen des Verkäufers abdecken. Befindet sich auf Verkäuferseite ein Private-Equity-Investor kann durch den Abschluss einer Warranty-and-Indemnity-Versicherung eine spätere Inanspruchnahme aus dem Unternehmenskaufvertrag und damit ein Einbehalt vom Kaufpreises vermieden werden. Dadurch gestaltet sich der Exit eines Private-Equity-Investors einfacher, da ein höherer Betrag sofort an die Investoren des Private-Equity-Fonds ausgeschüttet werden kann.

Stapled Insurances

Bei Stapled Insurances wird die Versicherung durch die Berater des Veräußerers in einem frühen Stadium des M&A-Prozesses angesprochen, i.d.R. über einen Versicherungsmakler. Viele Versicherer sind mittlerweile in der Lage mit speziellen Teams ein Angebot für den Abschluss einer Gewährleistungsversicherung für den Verkaufsprozess in angemessener Zeit zu unterbreiten. Hierfür werden regelmäßig relevante Dokumente im Datenraum des Targets geprüft. Den potenziellen Käufern wird dann gemeinsam mit dem Entwurf des Unternehmenskaufvertrages ein Versicherungsangebot in Form einer Käufer-Police angeboten. Man spricht hier auch von einer „Seller flip-over Buyer-Police“. Eine Verkäufer-Police kommt aus den oben genannten Gründen i.d.R. nicht infrage. Außerdem würde der Erwerber grundsätzlich nicht auf einen Escrow verzichten und der Veräußerer bliebe bei einer Verkäufer-Police gegenüber dem Erwerber im Falle einer Garantieverletzung vollständig in der Haftung. Im Rahmen vom Bieterverfahren wird mittlerweile regelmäßig von Finanzinvestoren auf Verkäuferseite erwartet, dass der Abschluss der Gewährleistungsversicherung akzeptiert wird. Die Prämien für Käufer-Policen bei Stapled Insurances sind dabei inzwischen gesunken und betragen zwischen 1 und 2,5 % der Deckungssumme. Die Versicherungsprämie wird regelmäßig vom Kaufpreis abgezogen, was im SPA geregelt werden kann. Vom Erwerber wird der Unternehmenskaufvertrag parallel zur Käufer-Police verhandelt. Änderungen im Garantiekatalog des Unternehmenskaufvertrages führen i.d.R. auch zu Änderungen der Versicherungspolice. Dabei muss der Erwerber der Versicherung regelmäßig auch seinen Due-Diligence-Bericht zur Prüfung zur Verfügung stellen.

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