Der Fokus bei der Vorbereitung der Hauptversammlung liegt oftmals auf den institutionellen Anlegern und Großaktionären sowie den Proxy Advisors, nach deren Abstimmungsrichtlinien sich institutionelle Anleger oftmals orientieren. Beachtung finden auch die sogenannten räuberischen Aktionäre und skurrile Personen, die durch ebenso ungewöhnliche Wortbeiträge auffallen. Die oftmals schweigende, aber nicht zu unterschätzende Mehrheit der Privataktionäre, die „ihrem“ Unternehmen größtenteils treu verbunden sind, wird aber dabei gerne vergessen.

Warum sollten Privataktionäre nicht unterschätzt werden?

Im Rahmen der meisten Hauptversammlungen vertreten Privataktionäre eher kleine Stimmvolumina von wenigen Prozenten oder gar noch weniger. In diesen Fällen dürfte das Augenmerk eher auf den Großaktionären und institutionellen Anlegern liegen, die große Stimmpakete vertreten.

Nicht vergessen werden sollte aber, dass auch Großaktionäre oder institutionelle Anleger nicht vor Fehlern bei der Anmeldung oder Stimmabgabe gefeit sind. Es kann durchaus vorkommen, dass Großaktionäre vergessen, sich zur Hauptversammlung anzumelden oder im Additionsverfahren ihre Stimmkarten abzugeben. Auch von Bankenvertretern hat man schon gehört, die irrtümlich zur falschen Hauptversammlung gereist sind.

In all diesen beispielhaften Fällen gewinnen die Stimmen der Privataktionäre entscheidende Bedeutung für das Schicksal aller Beschlüsse. Aber auch in „normalen“ Konstellationen können die Stimmen der Privataktionäre das Zünglein an der Waage sein, vor allem bei Beschlüssen, die einer qualifizierten Mehrheit bedürfen. Befinden sich die Aktien zum größten Teil in den Händen einer Vielzahl von Privatanlegern, sind deren Stimmen selbstverständlich stets entscheidend.

Aber auch im Hinblick auf gute Investor-Relations- bzw. Public-Relations-Arbeit stellen Privataktionäre wichtige Multiplikatoren dar, vor allem wenn das Unternehmen im Endkundengeschäft tätig ist. Gerade auf großen Hauptversammlungen sprechen Privataktionäre mit anwesenden Vertretern der Presse. Aber auch im Bekanntenkreis berichten sie über ihre Erlebnisse in Zusammenhang mit „ihrer“ Gesellschaft. Die spezifischen Erwartungen der Privataktionäre sollten also nicht vergessen werden, um deren Stimmpotenzial zu heben und um ein positives Bild des Unternehmens in die Öffentlichkeit zu transportieren.

Wer sind die Privataktionäre?

Um auf ihre Erwartungen angemessen eingehen zu können, muss man zunächst wissen, wer die Privataktionäre überhaupt sind: Sie sind der Erfahrung nach zum größten Teil ernsthafte und langfristige Anleger, die in Aktien investieren, um von Kursgewinnen und vor allem Dividenden zu profitieren. Auch (ehemalige) Mitarbeiter der Gesellschaft sind aufgrund von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen und ihrer Treue zur Gesellschaft überproportional vertreten. Man sollte sich also von dem Gedanken verabschieden, dass Privataktionäre bestenfalls naturaldividendenorientiert und im schlimmsten Fall sogenannte räuberische Aktionäre sind.

Zur Altersstruktur ist zu sagen, dass sich zwar die überwiegende Mehrheit der in der Hauptversammlung anwesenden Privataktionäre im Rentenalter befindet, da Aktionärstreffen regelmäßig während der üblichen Arbeitszeiten stattfinden. Dennoch gibt es auch jüngere Aktionäre, die zumeist von Bevollmächtigten, z.B. den Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft, von Schutzgemeinschaften oder Kreditinstituten, vertreten werden.

Wie den Hauptversammlungspräsenzen zu entnehmen ist, wird eine große Anzahl von Aktien von Privataktionären überhaupt nicht zu Hauptversammlungen angemeldet, wodurch eine Vielzahl von Stimmen verloren geht. Festzustellen ist in jedem Fall, dass Privataktionäre der Gesellschaft gegenüber grundsätzlich positiv eingestellt sind und die Maßnahmen der Verwaltung regelmäßig unterstützen. Aus diesem Grund sollte das Stimmpotenzial der Privataktionäre so weit wie möglich gehoben werden.

Wie können die Erwartungen der Privataktionäre erfüllt werden?

Nachfolgend ist eine – nicht abschließende – Liste von Handlungsempfehlungen abgedruckt, die dabei helfen soll, die Erwartungen Ihrer Privataktionäre zu erfüllen:

  • Die Formulare zur Hauptversammlung sollten so einfach wie möglich gestaltet werden. Mit klar verständlichen Anmelde- und Vollmachtsformularen können Privataktionäre dazu bewegt werden, sich anzumelden und ihre Stimme entweder durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder per Briefwahl abzugeben.
  • Ein elektronisches Portal zur Anmeldung und Vollmachtsabgabe kann dabei helfen, diejenigen Aktionäre, deren Stimmen mangels Anmeldung bisher verloren gegangen sind, zu aktivieren.
  • Der Zugang zur Hauptversammlung sollte möglichst effektiv gestaltet werden, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden. Dabei kann das Frontoffice-Verfahren gute Dienste leisten.
  • Eventuell erforderliche Sicherheitskontrollen sollten so minimalinvasiv wie möglich sein. Die Privataktionäre sollen sich als gerngesehene Gäste fühlen und nicht als potenzielle Störer.
  • Die Altersstruktur der Privataktionäre sollte bedacht werden. Ein barrierefreier Zugang zur Hauptversammlung und ein Sanitätsdienst für Notfälle sollten vorhanden sein.
  • Soweit aufgrund der Räumlichkeiten erforderlich, sollten die Räumlichkeiten der Hauptversammlung klar und eindeutig beschildert sein, so dass die Privataktionäre für sie wichtige Einrichtungen (z.B. Toiletten, Telefon, Garderobe, Catering, Geschenke) unkompliziert finden können. Darüber hinaus sollten alle Mitarbeiter über alle wichtigen Fakten Bescheid wissen, um mit Rat und Tat zur Seite stehen zu können.
  • Es sollten genügend Unterlagen zur Hauptversammlung bereitliegen, insbesondere die Tagesordnung und der Geschäftsbericht. Die Vorstandsrede in gedruckter Form sehen Privataktionäre ebenfalls sehr gerne.
  • Den Privataktionären sollte es bei Verlassen der Versammlung ermöglicht werden, unkompliziert Vollmacht mit Weisung an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zu erteilen. Dieses Angebot wird gerne aufgegriffen und sorgt für eine stabile Präsenz und der Erfahrung nach für viele zusätzliche Ja-Stimmen.
  • Soweit es das Budget zulässt, sollte für kostenfreie Parkplätze oder auch Tickets für den ÖPNV gesorgt werden.

Fazit

Bei der Vorbereitung der Hauptversammlung sollte daran gedacht werden, die Handhabung aller erforderlichen Schritte so unkompliziert wie möglich zu gestalten. Die Privataktionäre sollten nicht als potenzielle Störer, sondern als wertvolle Bereicherung der Hauptversammlung gesehen werden. Dann kann das Stimmpotenzial, das die Privataktionäre repräsentieren, besser genutzt werden.

Roland Swiercz, Volljurist und Consultant, Computershare

roland.swiercz@computershare.de

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