Nein – natürlich nicht die Risiken der Anleger, sondern die von emissionsbegleitenden Instituten. Das ganze soll nach Angaben der Versicherung eine Art „Berufshaftpflicht“ für Manager von Wertpapierhandelsbanken, Wertpapierhandelsunternehmen und Universalbanken sein. Diese soll das Privatvermögen der jeweiligen Führungskräfte schützen, falls diese „wegen des Verstoßes gegen die Sorgfalt des ordentlichen Kaufmanns“ in Anspruch genommen werden.

Versichert werden übrigens „Vermögensschadensansprüche von Seiten Dritter, d.h. insbesondere Investoren, die die neu emittierten Wertpapiere zeichnen“.

„Dabei handelt es sich um sämtliche Formen von Schadenersatzansprüchen, die vor allem von Zeichnerseite oder sonstigen Dritten, die Dienstleistungen empfangen, gegen die Gesellschaft oder ihre Führungskräfte und sonstigen Mitarbeiter geltend gemacht werden.“

Nach all dem, was in den letzten Wochen und Monaten am Neuen Markt gelaufen ist, dürfte sich das Angebot einer regen Nachfrage erfreuen. Aktionärsvereinigungen, wie z.B. SdK und DSW, haben bereits mehrere Strafanzeigen erstattet – in den meisten Fällen allerdings gegen Vorstände.

Der Erfolg dieses Konzepts ist auch am Aktienkurs des Assekuranzunternehmens abzulesen. Das US-Unternehmen notiert an der New York Stock Exchange (NYSE) nur knapp unter dem All Time High.

Das ganze klingt recht abenteuerlich – fast wie ein Aufruf zur Schlamperei, werden Sie jetzt denken. Dann dürfte Sie vielleicht auch interessieren, was im einzelnen versichert werden kann:

          Fehlerhafte Durchführung der Plazierung

          Prospekthaftungsrisiken

          Fehlerhafte Beratung des Emittenten im Zusammenhang mit dem Börsengang

          Fehlerhafte Durchführung von Hauptversammlungen des Emittenten

          Interessenkonflikte zwischen emissionsbegleitendem Institut, Emittent und Zeichnern

          Verstöße gegen Insidergesetze (Straftatbestand !!!)

Dies sind natürlich nur ein paar Beispiele. Der Umfang des Versicherungsschutzes ist natürlich nach den jeweiligen Bedürfnissen flexibel zu gestalten… Aus Anlegersicht bleibt zu hoffen, daß dieses Beispiel keine Schule macht und Personen, die sich entsprechender Vergehen schuldig machen, uneingeschränkt mit ihrem Privatvermögen haften müssen. Vielleicht könnte dies zu etwas mehr Sorgfalt im IPO-Business beitragen.

GoingPublic steht natürlich nicht für Auskünfte zur Versicherung zur Verfügung. Anfragen von Emissionsbankern werden nicht beantwortet!

Die GoingPublic-Kolumne erscheint börsentäglich in Zusammenarbeit mit dpa-AFX.

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