Rudolf Heller, Group Managing Director Germany, und Steffen Herfurth, Group Regional Director Continental Europe, Computershare

Der Blick der HV-Verantwortlichen, Berater und Dienstleister ist naturgemäß auf den eigenen Aufgabenkreis, d.h. die Hauptversammlung in Deutschland, fokussiert. Die Hauptversammlungen im Ausland folgen naturgemäß anderen Leitlinien, der Blick auf Unterschiede und Gemeinsamkeiten kann einerseits Anregungen geben, andererseits das Verständnis für das Verhalten ausländischer Investoren fördern. Computershare als global tätiger Dienstleister nimmt regelmäßig entsprechende Betrachtungen vor.

Die Entwicklung der Teilnehmerzahlen und der Präsenzen
Rund um den Globus haben sich die Teilnehmerzahlen sowie das vertretene Kapital höchst unterschiedlich entwickelt. Während in einigen Ländern – auch aufgrund gesetzlicher Veränderungen – ein starker Anstieg zu verzeichnen war, blieben andere stabil oder fielen leicht ab. So war im Vereinigten Königreich die Zahl der Teilnehmer in den letzten Jahren relativ stabil und stieg 2013 leicht an, in Dänemark führten Sparmaßnahmen wie die Umstellung auf ausschließlich elektronische Einladungsdokumente zu einem deutlichen Rückgang der Teilnahme von Kleinaktionären. In Schweden hingegen hat sich das vertretene Kapital seit 2010 um 51% dramatisch erhöht, was sich auf ein gesteigertes Interesse ausländischer institutioneller Investoren zurückführen lässt. Und dies trotz fehlender Möglichkeit, seine Stimme elektronisch über einen Stimmrechtsvertreter oder gar per Briefwahl abzugeben. Auch in Italien war ein massiver Anstieg (+57% seit 2010) des vertretenen Kapitals zu beobachten. Hierzu können insbesondere zwei Gründe genannt werden: die Einführung des Record Dates und des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft.

Erleichterte Stimmrechtsausübung
Die Erleichterung der Stimmrechtsausübung für Einzelaktionäre ist nicht nur ein Anliegen der Europäischen Kommission, der Trend ist global: mehr Elektronik – weniger Papier. In Australien und Neuseeland wurden 2012 die ersten für Smartphone-Apps optimierten Einladungsdokumente versandt und es wurde die Abstimmung über das Handy ermöglicht. In Indien wird bei den 500 größten börsennotierten Unternehmen vorausgesetzt, dass sie zumindest die Stimmabgabe per E-Mail ermöglichen. In Italien geht die zunehmende Nutzung elektronischer Medien mit der Einführung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft einher. Der weit überwiegende Teil der Vollmachten und Weisungen geht dort elektronisch ein. Dies bedeutet insgesamt einen Zuwachs von über 50% in den vergangenen zwei Jahren. In UK boten 2012 insgesamt 96,9% der Computershare-Kunden eine Möglichkeit zur elektronischen Stimmabgabe an. Im Gegensatz zum allgemeinen Trend bleibt Russland beim Papier: Die elektronische Stimmabgabe ist (noch) nicht gestattet. Ein zwiespältiges Bild im Norden: Während in Dänemark fast ausschließlich auf elektronischem Wege Vollmacht und Weisung gegeben werden, ist dies in Schweden nicht gängig. Die bestehende gesetzliche Regelung hat noch kein Emittent in seiner Satzung umgesetzt.

Der globale Trend bei HVs geht zu mehr Elektronik und weniger Papier. Auch die rein virtuelle HV ist bereits in einigen Ländern per Livestream möglich. Quelle: Panthermedia/Phovoi R.

Auf dem Weg zur virtuellen HV
Wie Deutschland erlauben heute viele Länder virtuelle Hauptversammlungen. Wenige in der reinen Form, vielfach – analog Deutschland – in der hybriden Form, also online die physische HV verfolgen und abstimmen. Dazu gehören UK, Schweden, Südafrika, die USA oder Indien. Vielfach werden den Online-Aktionären die gleichen Rechte wie den physisch anwesenden Aktionären eingeräumt. In den USA wurde 2009 die erste ausschließlich virtuelle Teilnahme an der Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft durchgeführt. Die Intel Corporation berichtete damals, dass sich die Anzahl der abgegebenen Stimmen verdreifacht habe. In Dänemark wurde ebenfalls 2009 die Hauptversammlung des isländischen Unternehmens Straumur-Burdaras in hybrider Form abgehalten. Sparindex führte 2010 erstmals eine rein virtuelle Hauptversammlung durch. In Neuseeland werden ab 2013 virtuelle Hauptversammlungen möglich sein. In China, Hongkong und Russland sind virtuelle Hauptversammlungen bislang nicht erlaubt. Grundsätzlich wird in allen Ländern das Verhältnis von Kosten und Nutzen diskutiert. Wo heute allerdings schon Internet-Proxy-Voting, elektronische Briefwahl und Livestreams von den Hauptversammlungen angeboten werden, kann der Trend nur weiter in Richtung Virtualisierung führen.

Say on pay
Wie auch in Deutschland, ist nach der Bankenkrise das Thema Vergütungssysteme bzw. die Vergütung einzelner Führungskräfte ein Hot Topic auf den HVs und führt vermehrt zu Shareholder Activism, was im Ausland bisher eher die Ausnahme war. In UK wird das angestiegene Engagement der Aktionäre rund um das Thema Executive Remuneration bereits in Analogie zum Arabischen Frühling als „Shareholder Spring“ bezeichnet. Auch in den USA, Kanada und Irland konnte das verstärkte Auftreten kritischer Aktionäre beobachtet werden. In Irland wurden sowohl der Chairman des Boards als auch der CFO der Independent News & Media Company auf der Hauptversammlung abgewählt und der Bericht über das Vergütungssystem zurückgewiesen. In Schweden und Dänemark ist ebenfalls ein verstärkter Shareholder Activism zu beobachten – allerdings in einer weniger aggressiven Form. Auch in Indien ist ein verstärkter Trend zu kritischem Hinterfragen des Managements zu beobachten. In erster Linie engagieren sich zunehmend ausländische institutionelle Investoren und folgen den Abstimmungsvorschlägen globaler Proxy Advisors. Ausnahmen zu diesem globalen Trend scheinen Frankreich und Russland zu sein. Machen es formelle und administrative Hürden französischen Aktionären schwer, beispielsweise Gegenanträge zu formulieren, sind es in Russland wohl die oftmals eindeutigen Mehrheitsverhältnisse, die einem verstärkten Shareholder Activism entgegenstehen.

Es bleibt spannend – und unterschiedlich
Die Globalisierung führt bereits zu einer Annäherung der Finanzmärkte, auf lange Sicht sicherlich auch, was die Hauptversammlungsverfahren und -kulturen angeht. Einfachere, elektronische Verfahren, Stimmrechtsvertreter oder kritischeres Hinterfragen der Vorstandsvorschläge sind nur einige Beispiele. Gleichwohl bleiben vorläufig Unterschiede. Wundern Sie sich also nicht, wenn Vollmachten ausländischer Aktionäre statt des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft den Vorstand oder Aufsichtsrat adressieren, weil es in deren Herkunftsland üblich ist.

Dieser Artikel ist erschienen im HV Magazin 2/2013.

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