DIRK CornerImmer mehr Unternehmen stellen ihre Aktionäre vor die Wahl, die Dividende in bar oder in Form von Aktien zu erhalten. So sind sie in der Lage, die Anteilseigner am Erfolg des Unternehmens zu beteiligen und – bei Wahl der Aktien – gleichzeitig ihre Liquidität zu schonen. Die sogenannte Scrip Dividend ist jedoch nicht in jedem Fall vorteilhaft. Im Gespräch mit dem GoingPublic Magazin erläutern Dr. Lutz Krämer und Dr. Julia Sitter, für welche Emittenten die Scrip Dividend eine Alternative sein kann.

 GoingPublic: Auf seiner Konferenz fragte der DIRK: „Ist die Scrip Dividend die bessere Dividende?“ Im europäischen Ausland gehört die wahlweise angebotene Aktiendividende schon seit Längerem zum Standardrepertoire börsennotierter Gesellschaften. Demgegenüber waren deutsche Unternehmen bisher zurückhaltender. Woran liegt das?

Krämer: Bislang scheuten deutsche Emittenten aus mangelnder Kenntnis oder aus Sorge um die Komplexität diese Form der Dividende. Anders als zum Beispiel in Frankreich gibt es hierfür auch keine speziellen rechtlichen Grundlagen. Doch in den letzten zwei Jahren zeichnet sich hier ein neuer Trend ab. Vorreiter in Deutschland war wieder einmal die Deutsche Telekom, die im Jahr 2013 ihren Aktionären erstmals wahlweise eine Aktiendividende anbot. Die Telekom-Aktionäre konnten also wählen, ob sie ihre Dividende in bar oder – auch zum Teil – in Aktien erhielten. Nach einer Annahmequote von knapp 38% im Jahr 2013 hat sich 2015 fast die Hälfte der Telekom-Aktionäre (49%) für eine Dividende in Aktien entscheiden. Damit hat sich die Scrip Dividend für die Deutsche Telekom AG und ihre Aktionäre als Erfolgsmodell erwiesen.

Sitter: Im vergangenen Jahr haben sich weitere Unternehmen unterschiedlicher Größe dafür entschieden, ihren Aktionären ebenfalls die Scrip Dividend anzubieten – jeweils mit beachtlichen Annahmequoten. Auch in dieser Hauptversammlungssaison bekunden deutsche Emittenten ein gewachsenes Interesse und bereiten den Weg für zukünftige Aktiendividenden. So haben beispielsweise Lufthansa und Jenoptik ihren Hauptversammlungen ein genehmigtes Kapital und/oder die Verwendung eigener Aktien jeweils unter Bezugsausschluss ausdrücklich zur Durchführung einer Aktiendividende vorgeschlagen.

Ein Bezugsrechtsausschluss – ist das denn erforderlich?

Krämer: Zwingend ist ein Bezugsrechtsausschluss nicht. Er bietet sich aber insofern an, als die Kapitalerhöhung zu flexibleren Bedingungen durchgeführt werden kann. So ist es aufgrund der Volatilität vieler Aktien vorzugswürdig, nicht an die Mindestbezugsfrist von zwei Wochen gebunden zu sein, obwohl die Festsetzung des Ausgabebetrages spätestens erst drei Tage vor deren Ablauf erfolgen kann.

Warum sehen wir die Scrip Dividend trotz der möglichen Flexibilität nicht öfter?

Sitter: Zunächst ist festzuhalten: Das Interesse ist da. Dies zeigte auch die Diskussion auf der DIRK-Konferenz im Juni. Allerdings kann es sich für Investor-Relations- und insbesondere für Rechtsabteilungen interessierter Emittenten im ersten Zugriff schwierig darstellen, die Eignung einer Scrip Dividend für das jeweils eigene Unternehmen sachgerecht zu validieren. Die Verantwortlichen sehen sich vielfach mit einer Gemengelage von Vor- und Nachteilen konfrontiert.

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