Millionen von Daten bewegen sich in unserem Umfeld. Sie werden gesammelt und ausgewertet – mit Folgen für den einzelnen Patienten, innovativen Start-ups und Biotech-Firmen sowie Big Pharma und das komplette Gesundheitswesen. 

Mobile Gesundheitslösungen
Apps, Armbänder & Co. bilden die „Eingangspforte“ für den Privatnutzer in die große weite Datenwelt der Lebenswissenschaftler. Nach Recherchen des Berliner Marktforschungsinstitutes Research2Guidance wurden im vergangenen Jahr rund 103.000 Fitness-Apps publiziert. Parallel sind die Download-Raten sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen: Lagen diese  2013 noch bei 1,7 Mrd., so wurden schon zwei Jahre später rund 3 Mrd. Gesundheits-Apps heruntergeladen. Hauptzielgruppe sind chronisch Erkrankte. Aber auch gesunde Menschen nutzen immer häufiger E-Health-Lösungen zur Aufzeichnung und Analyse von Gesundheitswerten. Eine Umfrage des Internetverbands Bitcom ergab: 31% der über 14-Jährigen nutzen Fitness-Tracker.

Herausforderung Datenschutz
Auch die Krankenkassen nutzen die in elektronischen Patientendaten gespeicherten Vitaldaten ihrer Versicherten, beispielsweise um sie von schädlichen oder teuren Lebensgewohnheiten abzubringen. Die Weitergabe dieser sensiblen Daten geschieht freiwillig, doch locken die Versicherungen mit Prämien. Ökonomen schätzen diese Idee, kann damit doch dem gängigen System entgegengewirkt werden, beeinflussbare Risiken des Einzelnen auf das gesamte (Versicherten-)Kollektiv abzuwälzen. Zwar soll niemand gezwungen werden, seine körperliche Fitness überwachen zu lassen. Wer seine Gesundheitsdaten nicht zur Verfügung stellt, soll künftig vor Nachteilen in der Krankenversicherung geschützt werden. Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung soll hier Abhilfe schaffen.

Andererseits: Muss ein Versicherter nicht auch Nachteile befürchten, wenn er seine Daten weitergibt und diese entgegen seiner Vermutung Hinweise auf potenzielle Gesundheitsrisiken enthalten? Das Bundesversicherungsamt hat in der Vergangenheit bereits datenschutzrechtliche Bedenken geäußert und ist eingeschritten, weil einige gesetzliche Kassen bereits allzu vertrauliche Daten über App-Anwendungen gesammelt hatten.

Mit der Verabschiedung des E-Health-Gesetzes wurde immerhin die Einführung der elektronischen Patientenakte beschlossen – für das Jahr 2019. Und auf der elektronischen Gesundheitskarte sollen laut Gesetz schon ab 2018 Röntgenaufnahmen oder Blutwerte abgespeichert werden. Ob diese Daten dann vor Hackerangriffen gesichert sind, darf bezweifelt werden. Der Datenschutz ist und bleibt eine der wesentlichen Herausforderungen im Zukunftsmarkt „Big Data“.

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