Dr. Anne de Boer, Partnerin, GSK Stockmann + Kollegen

Bei der Strukturierung von Anleihen und deren Bedingungen sind etliche Aspekte aus Sicht des Emittenten, der potenziellen Investoren, aber auch der bestehenden Gläubiger und Finanzierungsgeber des Emittenten aufeinander abzustimmen. So haben sich die Anforderungen institutioneller Investoren durch die zunehmende Regulierung des Finanzbereichs erheblich erhöht. Zugleich spielt bei Anleihen die Transparenz eine besondere Rolle, da die meisten nicht besichert sind. Weiterhin können flexible Konditionen sowohl den Emittenten als auch den Investoren in Zeiten volatiler Märkte und einer unsicheren wirtschaftlichen Entwicklung entgegenkommen.

Formale Anforderungen der institutionellen Investoren

Für regulierte, institutionelle Anleger bestehen schon heute strenge Anforderungen an Qualität, Transparenz und Bonität der Produkte, in die investiert werden soll. Aufgrund der anhaltenden Krise im Finanz- und Versicherungsbereich wurden zudem umfassende Neujustierungen der Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen für Kredit- und Versicherungsinstitute eingeleitet.

  • Für Kreditinstitute ist ab 2013 schrittweise die europäische Capital Requirements Directive (CRD IV) an die Basel-III-Regelungen (Reformpaket des Basler Ausschusses der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich)  anzupassen.
  • Für Versicherungsunternehmen werden ab 2013 aufgrund der „Solvency II“-Richtlinie (RL 2009/138/EG, umzusetzen in nationales Recht) die Regelungen zur Solvabilität und der Eigenmittelausstattung grundlegend reformiert.
  • Parallel wird die Regulierung der Manager sog. alternativer Investmentfonds (AIFM) ab Juli 2013 zu einer neuen Kategorie institutioneller Investoren führen.

Auch wenn die neuen Rahmenbedingungen erst ab 2013 schrittweise umgesetzt werden sollen, richten sich die Institute schon jetzt spürbar auf die neuen Anforderungen ein.

Versicherungsgesellschaften, richtlinienkonforme Publikumsfonds und Spezialfonds 

Sofern Versicherungsgesellschaften, richtlinienkonforme Publikumsfonds und Spezialfonds als Investoren angesprochen werden, muss das Risiko aus einer Anleihe auf den Ausgabebetrag beschränkt werden. Bei nachrangigen Anleihen müssen Versicherungsgesellschaften die Bonität des Emittenten zudem gesondert sowohl bei ihrer Investition als auch laufend prüfen. Dies ist insbesondere zu beachten, wenn eine Anleihe als Eigenkapital im Sinne der Rechnungslegungsstandards, des Ratings oder der steuerlichen Regelungen ausgestaltet sein soll.

Institutionelle Anleger und insbesondere Versicherungsgesellschaften dürfen nur auf der Grundlage von Ratings und jährlichen Folgeratings investieren.

Institutionelle Anleger können eine Anleihe regelmäßig dann ohne Weiteres erwerben, wenn sie zum Handel in den regulierten Markt einbezogen wird. Ist das Wertpapier hingegen nicht zum Handel oder nur in den Freiverkehr einbezogen, muss für den Publikumsfonds, die Versicherungsgesellschaften oder Pensionskassen zusätzlich u.a. eine verlässliche Bewertung vorliegen, es müssen ausreichend Informationen über das Wertpapier verfügbar sein und die Anleihe muss jederzeit verkaufbar sein.

Besondere Anforderungen an Eigenanlagen von Kreditinstituten

Ob Banken in eine Anleihe investieren dürfen, hängt wesentlich von den Risikolimiten ab, die für das institutsinterne Risiko- und Liquiditätsmanagement der Bank festgelegt wurden. Diese richten sich schon heute zunehmend an den künftigen Vorgaben von Basel III aus: So werden auf die dann einzuhaltende Mindestliquiditätsquote (LCR) künftig nur noch sogenannte hochwertige liquide Aktiva angerechnet, wie z.B. Staatsanleihen oder Unternehmensanleihen mit hervorragender Bonität. Die Banken werden zudem Risikopositionen abbauen müssen.

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